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Leistungen > TV-Inspektion

 

Abfluss-AS: der gute Geist in der Unterwelt

Abfluss- und Kanalanlagen müssen - aus Erfahrung und mittlerweile auch nach dem Gesetz – regelmäßig auf bestimmte Anforderungen überprüft werden.

Einen wichtigen Beitrag hierzu leisten unsere praxiserprobten Farb–TV–Systeme zur Inspektion von Abflussleitungen ab DN 30 mm.

Eine solche TV–Inspektion – nur eine der verschiedenen Überprüfungsmaßnahmen – liefert klaren Aufschluss über den optischen Innenzustand von Entwässerungsanlagen.

Bau- und Installationsmängel, eingetretene sowie absehbare Schäden und Störungen können dadurch i. d. R. sicher diagnostiziert werden.

Alle Bildbeispiele:

  • Abflusshindernisse wie Wurzeleinwuchs, Inkrustationen, Bauschutt, einragende Rohrstutzen und Dichtungen,
  • Rohrschäden wie Risse, Brüche, Korrosionen, Deformationen, fehlende Scherben,
  • Leitungslageabweichungen wie z. B. Muffenversätze, Unterbögen
    ( “Wassersäcke“ ),
  • Rohrundichtheiten als Ursache für Abwasseraustritt ( Exfiltration ) und/oder Wassereintritt ( Infiltration ) mit schweren Folgeschäden für Bauwerke und Umwelt.

Vorraussetzung für eine optimale TV – Inspektion von Abfluss- und Kanalanlagen ist deren gründliche Reinigung durch Hochdruckspüler und ggf. Motorspirale. Durch diese vorausgehende Reinigung entstehen Ihnen selbstverständlich keine zusätzlichen Wegekosten und Wartezeiten, da alle Arbeiten gewöhnlich im Rahmen eines Einsatzes ausgeführt werden.

TV – Inspektionen mit ihrem Dokumentationsmaterial (Inspektionsprotokolle, Printbilder und Photos, Videoaufzeichnungen, graphische Darstellungen, Datenträger–Aufzeichnungen) liefern zusammen mit unserem Abschlussbericht die notwendigen Beweise zur Sicherung und Wahrnehmung Ihrer Interessen und sind zugleich mögliche Entscheidungsgrundlagen nötiger Abhilfe- bzw. Sanierungsmaßnahmen.

Es gibt recht unterschiedliche Anlässe, die eine TV – Inspektion nahe legen bzw. erforderlich machen, z. B.:

  • Abflussstörungen – insbesondere wiederkehrende,
  • vermutete Leitungsdefekte,
  • feuchte Mauerwerke,
  • Neu – und Umbaumaßnahmen,
  • Immobilienerwerb,
  • gesetzliche Vorgaben.
  • suche verdeckter Schächte und von Abzweigen und Stutzen.
     

Verpflichtung zur Eigenkontrolle

Jeder Betreiber einer Abfluss – und Kanalanlage ist nach geltenden Bestimmungen von Wasserhaushaltsgesetz ( WHG ), Eigenkontrollverordnung ( EKVO ) bzw. Selbstüberwachungsverordnung Kanalwesen ( SüwVKan ) verpflichtet, die Dichtheit seiner Anlage sicherzustellen und nachzuweisen.

In vielen Fällen kann ein solcher Dichtheitsnachweis bereits durch eine TV – Inspektion als erbracht gelten.

Über alle technischen und rechtlichen Fragen in diesem Zusammenhang informiert Sie unsere technische Leitung jederzeit gern.


Erfolgreiche TV – Inspektion in anderen Bereichen

Mit unseren TV – Inspektionssystemen haben wir auch schon schwierige Probleme außerhalb des Abflussrohr- und Kanalbereichs erfolgreich gelöst, z. B. in Brauch- und Heizwasserrohren, Kaminen, Müllabwurfschächten, Entlüftungsleitungen, Kabelrohren, Geldbomben – Einwurfschächten, Brunnen, Bohrlöchern.

Entgegen einer weit verbreiteten Meinung kann durch gewöhnliche TV – Inspektion der Verlauf einer Leitung grundsätzlich nicht geortet werden.

Lediglich die Lokalisierung bestimmter Punkte ist möglich, wenn der Leitungsverlauf zuvor eindeutig festgestellt wurde.